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Am vergangenen Dienstag wurde die alleinerziehende Mutter Sandbera Ametovic aus Freiburg mit ihren sechs Kindern, Dejan (10), Stiven (7) , Andrijan (4), Ervin (3), Valerjia (2), Martin (1), nach Serbien abgeschoben. Die Mutter benötigt wegen ihrer Hepatitis-B Erkrankung medizinische Hilfe, ebenso ihre Kinder. Diese kamen gesundheitlich stark angeschlagen nach Deutschland, da in Serbien die finanziellen Mittel für eine medizinische Versorgung fehlten. Sie sind aufgrund einer jahrelangen Unterernährung in ihrer körperlichen Entwicklung beeinträchtigt und kleinwüchsig. Der 7-jährige Steven ist geistig behindert. Obwohl die Familie extreme Armut, eine nicht ausreichende medizinische Versorgung und eine unklare Wohnungssituation erwartet, wurden sie in das „sichere Herkunftsland“ Serbien abgeschoben.
Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF) erklärt hierzu:
Die baden-württembergische Landesregierung hätte die Erweiterung der sicheren Herkunftsstaaten um Serbien, Mazedonien und Bosnien Herzegowina nicht zustimmen dürfen. Die AsF hat im vergangenen Jahr massiv davor gewarnt, Herkunftsländer von Flüchtlingen per se als „sicher“ einzustufen. Denn dies hat zur Folge, dass Asylanträge pauschal abgelehnt werden können und die verfahrensrechtlichen Möglichkeiten sich dagegen zu wehren, stark eingeschränkt sind. Das Recht auf eine individuelle Prüfung eines Asylantrags wird so ausgehöhlt.
Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF) Baden-Württemberg begrüßt den von Sozialministerin Katrin Altpeter vorgelegten Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen. „Mit diesem umfassenden Konzept zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen setzt die Landesregierung ein deutliches Zeichen. Frauen, die Opfer von häuslicher oder sexueller Gewalt, Zwangsverheiratung oder Zwangsprostitution wurden, erhalten endlich eine situationsgerechte Betreuung“, betont die ASF-Landesvorsitzende Anette Sorg. Mit der Einrichtung einer Landeskoordinierungsstelle werde die Arbeit vieler Institutionen, wie z.B. Polizei, Rechtsmedizin, Staatsanwaltschaft, Gesundheitssystem, Opferhilfe und Täterarbeit, wirkungsvoll verzahnt. Insgesamt stehen für den Landesaktionsplan in den kommenden beiden Jahren rund 3,6 Mio. Euro zur Verfügung.
„Mit dem neuen Familienpflegezeitgesetz wird die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf deutlich verbessert. Pflegende Angehörige – und das sind in der Mehrzahl Frauen – werden spürbar entlastet“, kommentiert Andrea Schiele, stellv. Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF), die Verabschiedung des Gesetzes durch den Deutschen Bundestag.
Die SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) und die SPD-Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF) in Baden-Württemberg begrüßen die Einigung auf einen Gesetzesentwuf der schwarz-roten Bundesregierung über die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote. Sie gilt – ohne Ausnahmen – für die Aufsichtsräte von rund 100 börsennotierten Unternehmen in Deutschland. Sie soll 2016 in Kraft treten und beträgt 30 Prozent. Das Gesetz soll am 11. Dezember vom Bundeskabinett verabschiedet werden.

Frauenrechte sind Menschenrechte - SPD-Frauen zum internationalen Tag zur Beseitigung jeder Form von Gewalt gegen Frauen
Gewalt gegen Frauen ist nach wie vor allgegenwärtig – in der Familie, auf der Straße, im Rahmen von Frauenhandel und in bewaffneten Konflikten. Auch die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF) setzt an diesem 25. November anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung jeder Form von Gewalt gegen Frauen ein deutliches Zeichen dagegen.