Anlässlich des Equal Pay Day (EPD) am 20. März erklären Anette Sorg, Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF) Baden-Württemberg, und Udo Lutz, Landesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA):
„Frauen verdienen immer noch weniger als Männer. Seit Jahren beträgt die Entgeltlücke rund 22 Prozent, in Baden-Württemberg sogar 28 Prozent. Damit sind wir eines der Schlusslichter in Europa. Das können und wollen wir nicht länger akzeptieren!
Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März erklärt Anette Sorg, Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF) Baden-Württemberg:
„Die Weltfrauenkonferenz 1995 in Peking war ein historischer Durchbruch für die weltweite Gleichstellung der Geschlechter. Dieser Konferenz verdanken wir Gleichstellungsbeauftragte, die Diskussionen um Lohnunterschiede und Frauen in Aufsichtsräten sowie das Eintreten gegen häusliche Gewalt gegen Frauen.
Die Regierungskoalition hat sich auf Anfang Februar auf eine Reform des Prostitutionsgesetzes geeinigt, um gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution vorzugehen. Zum Schutz der Frauen wird es erstmals klare Regelungen für die legale Prostitution in Deutschland geben.
Das bisherige Gesetz aus dem Jahre 2002 war vielfach kritisiert worden, weil es weniger die Rechte der Prostituierten stärke als die der Geschäftemacher im Rotlichtmilieu und zu mehr Zwangsprostitution geführt habe.
Eckpunkte des Gesetzentwurfs werden sein
Die ASF Baden-Württemberg hat ein ASF aktuell mit dem Schwerpunkt Prostitution herausgegeben.
Am vergangenen Dienstag wurde die alleinerziehende Mutter Sandbera Ametovic aus Freiburg mit ihren sechs Kindern, Dejan (10), Stiven (7) , Andrijan (4), Ervin (3), Valerjia (2), Martin (1), nach Serbien abgeschoben. Die Mutter benötigt wegen ihrer Hepatitis-B Erkrankung medizinische Hilfe, ebenso ihre Kinder. Diese kamen gesundheitlich stark angeschlagen nach Deutschland, da in Serbien die finanziellen Mittel für eine medizinische Versorgung fehlten. Sie sind aufgrund einer jahrelangen Unterernährung in ihrer körperlichen Entwicklung beeinträchtigt und kleinwüchsig. Der 7-jährige Steven ist geistig behindert. Obwohl die Familie extreme Armut, eine nicht ausreichende medizinische Versorgung und eine unklare Wohnungssituation erwartet, wurden sie in das „sichere Herkunftsland“ Serbien abgeschoben.
Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF) erklärt hierzu:
Die baden-württembergische Landesregierung hätte die Erweiterung der sicheren Herkunftsstaaten um Serbien, Mazedonien und Bosnien Herzegowina nicht zustimmen dürfen. Die AsF hat im vergangenen Jahr massiv davor gewarnt, Herkunftsländer von Flüchtlingen per se als „sicher“ einzustufen. Denn dies hat zur Folge, dass Asylanträge pauschal abgelehnt werden können und die verfahrensrechtlichen Möglichkeiten sich dagegen zu wehren, stark eingeschränkt sind. Das Recht auf eine individuelle Prüfung eines Asylantrags wird so ausgehöhlt.