SPD Frauen

Baden-Württemberg

Reform des Landtagswahlrechts - JETZT!

Frauen sind in den Parlamenten Deutschlands deutlich unterrepräsentiert. Unter den Länderparlamenten ist Baden-Württemberg mit einem Frauenanteil von 24,5 Prozent deutliches Schlusslicht.

„Fast 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland ist Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG in der politischen Wirklichkeit noch nicht angekommen“, bedauert Andrea Schiele, Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF) Baden-Württemberg. Die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte zeige: Ohne gleichberechtigte Parlamente gibt es keine gleichberechtigte Gesetzgebung – und keine gleichberechtigte Gesellschaft. Die Verfügung über Ressourcen (Geld) und Macht schaffe Gestaltungsmöglichkeiten; über deren Verteilung aber immer noch eine Mehrheit von Männern entscheide.

Trotz der klaren Vereinbarung im Koalitionsvertrag, das Landtagswahlrecht zu reformieren, treten die Regierungskoalitionen auf der Stelle. Während Frauenorganisationen parteibergreifend mit Hilfe einer Landesliste mehr Frauen in den Landtag bringen wollen, werden von den Gegner Gutachten veröffentlicht, die erläutern, was alles nicht geht. „Die Aufgabe von Politik ist es jedoch, politischen Willen in Gesetze umzusetzen und die notwendigen Voraussetzungen hierfür zu schaffen“, so Schiele. Derzeit fehle es aber am politischen Willen der – überwiegend männlichen – Parlamentarier.

„Aber wir Frauen lassen uns nicht entmutigen. Wir fordern weiterhin unser Recht und die staatliche Verpflichtung zur faktischen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen einschließlich der Politik ein“, betonte Schiele beim Smartmob am 8. März vor dem Landtag, zu dem der Landesfrauenrat aufgerufen und an dem sich zahlreiche Frauenorganisationen beteiligt hatten. Männer und Frauen müssten überzeugt werden, dass es nur gemeinsam weiter vorangehen kann - insbesondere jene Männer, die anscheinend nicht in einer gleichberechtigten Gesellschaft leben wollen und rechtliche Änderungen ablehnen, wie dies aktuell in der Presse – gefragt oder ungefragt - kund tun.

Gleichstellung ist eine Frage der Gerechtigkeit - #PressforProgress

Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF) und die Jusos Baden-Württemberg weisen zum Internationalen Frauentag am 8. März mit vielen Aktionen im Land auf erreichte – und auch nicht erreichte - Ziele der Gleichstellungspolitik hin.

Seit über 100 Jahren macht der Internationale Frauentag weltweit auf die andauernde Auseinandersetzung um Gleichberechtigung, Gerechtigkeit und gegen Unterdrückung aufmerksam. Alltagssexismus, sexuelle Übergriffe, auf die derzeit mit der #metoo Kampagne hingewiesen wird oder die diskriminierende Lohnlücke von 21 % sind nur einige Beispiele hierfür.
„Die männliche Dominanz in Politik, Wirtschaft, Kultur, Medien, Sport und auch Sprache hat die Gesellschaft geprägt. Selbst wenn sich in den letzten Jahrzehnten einiges bewegt hat, so finden wir dennoch unzählige Beispiele, in denen Frauen diskriminiert werden. Dass wir in einer Gesellschaft leben, die noch immer in sexistischen Strukturen verhaftet ist, lässt sich nicht abstreiten. Frauen sind in den Entscheidungsgremien deutlich unterrepräsentiert. Dagegen gehen wir gemeinsam an“, sind sich die ASF und die JungsozialistInnen einig.
Den Fokus haben die beiden Arbeitsgemeinschaften beim diesjährigen Frauentag auf 100 Jahre Frauenwahlrecht und auf die Reform des Landtagswahlrechts gesetzt: obwohl das Frauenwahlrecht in Deutschland seinen 100. Geburtstag feiert, sind nach wie vor viel zu wenig Frauen in den Parlamenten vertreten; insbesondere in Baden–Württemberg. Daher fordern Jusos und ASF die Änderung des Landtagwahlrechts in ein Zwei-Stimmen-Listenwahlrecht. Damit dies wirken kann, muss es von einem Parité-Gesetz flankiert werden.
Das Parité-Gesetz werde nicht über Nacht kommen, daher ist es wichtig, sich mit anderen progressiven Frauenorganisationen auszutauschen und weiterhin Kräfte zu bündeln, um gleichstellungspolitisch weiter voran zu kommen. Dies sei ganz im Sinne des Internationalen Frauentages, gruppen- und organisationsübergreifend hartnäckig die Geschlechterparität voranzutreiben, so die Landesvorstände von Jusos und ASF.

Seit 1. Februar mehr Rechte für gewaltbetroffene Frauen in Deutschland

Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF) Baden-Württemberg begrüßt das Inkrafttreten der Istanbul-Konvention als bedeutsamen Meilenstein im Einsatz gegen Gewalt an Frauen und Mädchen.

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, bekannt als Istanbul-Konvention, stellt deutliche Anforderungen an die Gleichstellung und Nichtdiskriminierung, aber auch an die Prävention, Intervention und Unterstützung bei Gewalt gegen Frauen und Mädchen (https://rm.coe.int/1680462535).

Mit der Novellierung des Sexualstrafrechts im November 2016 („Nein heißt Nein“) hatte der deutsche Bundestag den Weg frei gemacht für die Ratifizierung der Istanbul Konvention und deren Inkrafttreten am 1. Februar 2018.

 „Die Konvention verlangt eine aktive Gleichstellungspolitik, um geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen. Umgekehrt fördern Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen auch deren gesellschaftliche Gleichstellung.“, erläutert die  ASF-Landesvorsitzende Andrea Schiele.

Die 81 Artikel des Übereinkommens enthalten umfassende Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter. So schreibt die Konvention in Artikel 22 fest, dass es für alle Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt spezialisierte Hilfen geben muss, die gut erreichbar und mit angemessenen Ressourcen ausgestattet sind. Dazu gehören die spezialisierten Fachberatungsstellen für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen.

Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen hält für die Umsetzung der Konvention eine politische Gesamtstrategie für zentral, denn die Beendigung geschlechtsspezifischer Gewalt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Auch müssen bestehende Benachteiligungen aufgrund von Herkunft, Behinderung oder Geschlechtsidentität beseitigt werden.

Blockade der Wahlrechtsreform durch die CDU ist keine Überraschung

Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF) Baden-Württemberg kritisiert die Haltung der CDU-Landtagsfraktion zur Wahlrechtsreform scharf. „Wir wollen nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag warten und weiter den Frauenanteil überwiegend dem Zufall überlassen" sagte Andrea Schiele, ASF-Landesvorsitzende. „Um das nachhaltig zu ändern, braucht es ein Listenwahlrecht, welches in ein "Parité-Gesetz" nach französischem Vorbild eingebettet ist.“ Nur so könne der Staat seinem Auftrag aus Art 3 (2) GG („Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“) gerecht werden.

„Wir Frauen sind enttäuscht, aber keineswegs überrascht, da sich hier nur das widerspiegelt, was seit Beginn der Debatte um eine Wahlrechtsreform in Baden-Württemberg inhaltlich abläuft. Die Argumente derer, die eine Reform verhindern wollen, haben sich nicht geändert", so Schiele weiter.

Die ASF fordert seit langem die zusätzliche Einführung von Landeslisten nach dem Vorbild der Bundestagswahl, um den Frauenanteil im Landtag zu erhöhen. Wie sich bei der letzten Bundestagswahl aber zeigte, ist eine Stabilisierung eines dann repräsentativen Anteils an Frauen ohne ein Parité-Gesetz nicht machbar.

ASF zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November

„Gewalt gegen Frauen ist nach wie vor weltweit verbreitet und viel zu selten geahndet“, stellt die Vorsitzende der baden-württembergischen Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen, Andrea Schiele, fest. Wie seit nahezu 30 Jahren erinnern zahlreiche Frauenorganisationen auch in diesem Jahr am 25. November daran. So auch die Frauen in der SPD.

Hintergrund für die offizielle Initiierung des Aktionstages 1999 durch die Vereinten Nationen (Resolution 54/134) war die Entführung, Vergewaltigung und Folterung der Schwestern Mirabal und ihre Ermordung im Jahr 1960. Sie waren in der Dominikanischen Republik durch Militärangehörige des damaligen Diktators Rafael Trujillo verschleppt worden. Die Schwestern Mirabel erfuhren zuvor ökonomische Gewalt, sie hatten sich gegen diese Gewalt gewehrt, sich aufgelehnt gegen unerträgliche Arbeitsbedingungen und einen Lohn, von dem sie nicht leben konnten.

Gewalt hat viele Gesichter. In der Berichterstattung der Medien wird das Thema häufig mit Bildmaterial illustriert, das eine männliche Faust zeigt und die Frau mit blauem Auge, zusammengekauert in der Ecke.

Doch die Spuren der Gewalt sind nicht immer sichtbar. Das beweist nicht zuletzt die derzeitige öffentliche Debatte unter dem Hashtag #MeToo. Ausgelöst durch die Missbrauchsvorwürfe gegen den Hollywood-Produzenten Harvey Weinstein machen zahlreiche Frauen Demütigungen und sexuelle Übergriffe öffentlich, die sie Jahre zuvor erfahren haben. Die Wunden aus dieser Erfahrung sind offensichtlich nicht verheilt, auch wenn sie keiner dieser Frauen anzusehen sind.

Begünstigt werden diese Übergriffe bis hin zu Straftaten mit tödlichem Ausgang durch gesellschaftliche Machtverhältnisse, in denen Frauen die Abhängigen und Unterlegenen sind und sich als solche wahrnehmen.